Die Freizeitattraktion am Bodensee

Euer Grillboot Bodensee
Platz für 10 Leute. Sprit für 50 km. Spaß, Entspannung und eine geile Zeit für alle.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Schiffsführer

Der im Mietvertrag ausgewiesene Mieter des Grillboots ist zugleich dessen Schiffsführer und Ansprechpartner für den Vermieter (Grillboot Bodensee, Inhaber Robert Hofberger, Im Eckteil 20, 78354 Sipplingen, Mobil: 0176 20433528). Der Schiffsführer muss zum Mietbeginn volljährig sein (mind. 18 Jahre). Ein Führerschein, insbesondere das Bodenseeschifferpatent ist zum Betrieb des Grillbootes nicht erforderlich.

2. Gesetzliche Bestimmungen

Der Schiffsführer hat sich während der Mietzeit an geltendes Recht und Ordnung zu halten. Für den Betrieb des Grillbootes sind dabei insbesondere zu beachten:
a. Es sind 300 Meter Abstand zum Ufer einzuhalten, innerhalb der 300 Meter Zone darf nicht parallel zum Ufer gefahren werden.
b. Es ist verboten in Badebereiche und Bereiche mit Durchfahrt-Verbotsschilder einzufahren.
c. Es ist verboten in das Naturschutzgebiet zwischen Ludwigshafen und Bodman einzufahren.
d. Die Überquerung des Bodensees sowie die Einfahrt in andere Häfen ist nicht gestattet, außer es handelt sich um eine Notsituation, vgl. Ziffer 15.
e. Der Personenschifffahrt sowie Angelbooten und Segelbooten ist Vorfahrt zu gewähren. Ein entsprechender Abstand zu anderen Booten ist einzuhalten.

3. Fälligkeit und Zahlungsart

Der Mietpreis ist im Zeitpunkt der Buchung fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich via Paypal. In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache eine Banküberweisung oder eine Barzahlung bei Mietbeginn zulässig.

4. Kaution

Der Schiffsführer hat dem Vermieter bei Mietbeginn eine Barkaution in Höhe von 100,00 EUR auszuhändigen. Die Kaution wird nach Mietende zurückgewährt, sofern keine Schäden am Boot oder Missachtung der Regeln auf dem See, festgestellt werden (Regeln und Verstöße lt. Ziffer 5). (z.B. kein ins Wasser springen, wenn der Bootinnenraum komplett nass ist, auf die andere Seeseite fahren etc.)

5. Pflichten des Schiffsführers

Der Schiffsführer verpflichtet sich sorgsam mit dem Grillboot umzugehen und den Anweisungen des Vermieters und der Wasserschutzpolizei Folge zu leisten. Der Schiffsführer trägt insbesondere die Verantwortung für die Einhaltung nachfolgender Bestimmungen:
a. Die Entsorgung von Abfällen (Flaschen, Teller, Besteck, Gläser, Essensreste etc.) in das Wasser oder die freie Natur ist untersagt. Der Abfallbehälter auf dem Boot ist zu nutzen. Mitgebrachtes Leergut, Einweggeschirr, Verpackungen, etc. sind selbst durch den Schiffsführer zu entsorgen.
b. Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel, des Genusses alkoholischer Getränke, von Drogen oder Medikamenten oder aus anderen Gründen an der sicheren Führung des Bootes gehindert ist, darf es nicht führen. Dies liegt insbesondere bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 oder mehr Promille vor. Kontrollen erfolgen durch die Wasserschutzpolizei. Verstöße können u.a. auch zum Entzug des Kfz-Führerscheins führen.
c. Die Mitnahme von Tieren ist untersagt.
d. Eine Weiter- und Untervermietung des Bootes ist untersagt.
e. Eine ungenehmigte Personen- und Güterbeförderung ist untersagt.
f. Das Schwimmen, die Nutzung des Bootes als Badeplattform und das springen vom Boot ist untersagt.
g. Das Schleppen von Wassersportgeräten jeglicher Art (z.B. Wasserski, Banane, Surfbrett, SUP, etc.) ist untersagt.
h. Alle Teilnehmer haben während der Fahrt sitzen zu bleiben.
i. Der Schiffsführer muss in Sichtweite des Vermieters bleiben (max. 1.000 m).
j. Bei Zuwiderhandlung gegen die benannten Punkte ist eine Strafzahlung in Höhe von 100,00 EUR pro Verstoß zu entrichten, sofern gesetzlich keine höheren Strafen vorgesehen sind. Die Strafzahlung kann mit der Kaution in Verrechnung gebracht werden.

6. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich das Boot zur vereinbarten Mietzeit breitzustellen. Sollte eine Bereitstellung zur vereinbarten Mietzeit, aufgrund einer verspäteten Rückgabe oder aus anderen Gründen, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Schänden am Boot, nicht erfolgen können, verschiebt sich die Mietzeit entsprechend um die Zeit der Verzögerung. Sofern das Boot am gemieteten Tag nicht zur Verfügung gestellt werden kann unterrichtet der Vermieter den Schiffsführer hierüber unverzüglich. Es kann eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Tag erfolgen. Der Vermieter verpflichtet sich, dass der Schiffsführer vor Mietbeginn eine Einweisung erhält.

7. Haftung

Schäden am Boot sind dem Vermieter gegenüber unverzüglich anzuzeigen, spätestens bei Rückgabe des Bootes. Der Schiffsführer haftet dem Vermieter für sämtliche Schäden an dem Boot sowie dem damit überlassenen Zubehör. Hiervon ausgenommen sind Verschleißschäden, soweit diese nicht auf einer unsachgemäßen Behandlung des Bootes beruhen. Der Vermieter haftet dem Schiffsführer sowie den übrigen Teilnehmern bei Sach- oder Personenschäden lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Teilnehmer haben vor Fahrtantritt einen Haftungsverzicht zu unterzeichnen, anderenfalls kann der Vermieter die jeweiligen Teilnehmer von einer Mitfahrt ausschließen.

8. Versicherung

Das Boot verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt von 500,00 EUR, welcher im Schadensfall vom Schiffsführer zu tragen ist.

9. Einweisung

Ca. 30 Minuten vor Mietbeginn erfolgt eine Einweisung durch den Vermieter, oder eine Hilfsperson, in das Grillboot, sowie die im Umgang mit dem Boot zu beachtenden Regeln auf dem Bodensee. Sofern der Schiffsführer nicht rechtzeitig zu der Einweisung erscheint, ist die hierfür erforderliche Zeit auf die Mietdauern anzurechnen. Die Einweisung ist für den Schiffsführer verbindlich. Weitere Personen dürfen das Boot nur bedienen, sofern sie ebenfalls an der Einweisung teilgenommen haben. Bitte bringen Sie alle Utensilien (Speisen, Getränke, etc.) sofort mit zum Boot, leider ist die Zeit oft knapp 🙂

10. Wetter / Sturmwarnung

Den am Bodensee vorherrschenden Wetterbedingungen ist besondere Aufmerksamkeit entgegenzubringen. Orangene Sturmwarnmelder am Ufer des Bodensees weisen auf prognostizierten Starkwind und Sturm hin. Bei einer Sturmwarnung (90 Intervalle in der Minute) ist die Nutzung des Bootes untersagt. Der Schiffsführer hat sofort die Fahrt abzubrechen und den Rückweg anzutreten. Bei einer Vorsichtsmeldung (40 Intervalle in der Minute) hat der Schiffsführer das Boot in die Nähe des Steges zu bewegen und bei zunehmendem Wind ebenfalls die Fahrt sofort abzubrechen. Der Betrieb des Bootes ist bis zu 4 bft (max. 28 km/h Wind) gestattet, der Schirm ist bereits bei 3 bft. (max. 19 km/h Wind) zusammenzubauen und zu sichern. Sollte der Sturmwarnmelder bereits vor Fahrtantritt leuchten, darf der Fahrtantritt nicht erfolgen. Der Schiffsführer erhält sodann die Möglichkeit auf einen freien Termin in derselben Buchungskategorie kostenfrei umzubuchen. Sofern der Fahrtantritt bereits erfolgt ist kann eine Umbuchung oder Erstattung nicht mehr erfolgen. Umbuchungen sind grundsätzlich und unter Beachtung von Ziffer 13 nur möglich, sofern Sturmwarnzeichen leuchten und sich der Schiffsführer bereits an der Ablagestelle eingefunden hat, anderenfalls verfällt die Fahrt bei nichtantritt. Aufwendungen, insbesondere für vergeblich getätigte Reise- und Fahrtkosten, werden nicht erstattet.

11. Rückgabe

Das Boot ist zum Ende der Mietzeit in ordnungsgemäßen und fahrbereiten Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Dies beinhaltet insbesondere, dass sich kein Müll oder Verunreinigungen auf dem Boot befinden, welche eine Anschlussvermietung verzögern können. Bei übermäßiger Verschmutzung hat der Schiffsführer eine pauschale Reinigungsgebühr von 100,00 EUR zu bezahlen, welche mit der Kaution in Verrechnung gebracht werden kann. Der Schiffsführer hat darauf zu achten, ausreichend Zeit für die Rückfahrt zum Rückgabeort, der Müllentsorgung sowie den Ausstieg der übrigen Teilnehmer einzuplane. Sofern die Mietzeit überschritten wird, werden für jede angefangenen 15 Minuten 35,00 EUR nachberechnet, welche ebenfalls mit der Kaution verrechnet werden können.

12. RücktrittsRECHT des KUNDEN

Stornobedigungen
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Events zurücktreten oder stornieren. Jede Rücktrittserklärung oder Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Die Firma Grillboot Bodensee ist berechtigt, angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen für das Event und Erstattung der Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird pauschal anhand des Buchungspreises bemessen, in denen ersparte Aufwendungen sowie das, was durch anderweitige Verwendung der Aufwendungen für das Event erworben werden kann, bereits berücksichtigt ist. Die Stornogebühren entstehen in folgender Höhe:

bis 30 Tage vor Antritt: 50 % des Buchungspreises
ab 29. Tag bis 5. Tag vor Antritt: 75 % des Buchungspreises
ab 5. Tag bis 2. Tag vor Antritt: 90 % des Buchungspreises
1 Tag vor Antritt oder Nichterscheinen:
100 % des Buchungspreises

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Entschädigung bei Berücksichtigung des Buchungspreises unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch anderweitige Verwendung der Leistung erworben werden kann, niedriger ist, als in den vorstehenden
Pauschalen ausgewiesen oder überhaupt nicht entstanden ist.
Die vorstehenden Regelungen zu Stornierungen durch die Kunden sind unabhängig vom Grund der Stornierung, dies gilt insbesondere auch für die Wetterverhältnisse am Tag der Durchführung oder des Antritts des Events, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Bestimmungen zu den Witterungsverhältnissen unter Punk 10. Hierbei ist dann eine Umbuchung auf einen anderen Termin möglich.

13. Umbuchung

Umbuchungen auf einen anderen Termin derselben Buchungskategorie können bis zu zwei Wochen vor Fahrtantritt kostenfrei vorgenommen werden. Zwischen zwei und einer Woche vor Fahrtantritt wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 20 % des Buchungspreises erhoben und mit Vornahme der Umbuchung zur Zahlung fällig. Eine Umbuchung mit einer Vorlaufzeit von weniger als einer Woche ist nur unter den in Ziffer 10 benannten Voraussetzungen möglich. Sofern die Fahrt nicht angetreten wird besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.

14. Verpflegung

Dem Schiffsführer und den übrigen Teilnehmern ist es gestattet eigene Speisen und Getränke an Bord zu bringen und zu konsumieren. Die ordnungsgemäße Entsorgung von entsprechendem Leergut, Verpackungen, Essensresten etc. hat der Schiffsführer selbst zu besorgen. Es ist zudem möglich mit einer Vorlaufzeit von einer Woche verbindlich Speisen und Getränke beim Vermieter zu bestellen. Die hierfür im Leistungsverzeichnis aufgerufenen Preise werden mit der Bestellung fällig und sind ebenfalls vor Fahrtantritt auszugleichen. Die Abnahme der bestellten Speisen und Getränke ist für den Schiffsführer verbindlich.

15. Verhalten im Notfall

Es ist Ruhe zu bewahren. Die Rettungswesten sind anzulegen, sowie ggf. den übrigen Teilnehmern hierbei Hilfe zu leisten. Es ist schnellstmöglich ans Ufer zurück zu fahren. Sollte der Motor ausfallen, sind Paddel vorhanden. Andere Personen sind auf die Notlage aufmerksam zu machen. Das Boot ist nur im Falle eines Brandes zu verlassen. Ist ein Ausstieg auf dem See erforderlich, hat dieser über den Einstieg zu erfolgen. Die Seennotrettung ist unter 112 zu erreichen. Der Vermieter ist umgehend zu informieren. Sollten Rettungskräfte alarmiert werden, ohne dass eine Notfalllage bestand, sind hieraus resultierende Kosten vom Schiffsführer zu tragen.

16. Schlussbestimmungen

a. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt der jeweilige Gerichtsstand am Sitz des Vermieters in Sipplingen.
b. Es gilt deutsches Recht.
c. Sofern eine oder mehrere Regelungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sind oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen in Kraft. Unwirksame Regelungen werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt, welche den unwirksamen Regelungen wirtschaftlich am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

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